Vorbeugender Brandschutz
Der Aufgabenbereich "vorbeugender Brandschutz" umfasst sowohl eine Beteiligung des Brandschutzprüfers im Baugenehmigungsverfahren als auch die Stellungnahmen zur Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dabei geht es im wesentlichen um feuerwehrtechnische Belange (Löschwasserversorgung; Zugang zu den Grundstücken und den baulichen Anlagen für die Feuerwehr; Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen; Anlagen), Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (zum Beispiel Feuerlöschgeräte) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden oder Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (zum Beispiel Brandmeldeanlagen).
Zusätzlich wird der Kriminalpolizei Hilfestellung bei der Ermittlung von Brandursachen geleistet.
Natürlich werden durch den Brandschutzprüfer auch Fragen und Problemstellungen aus der Bevölkerung behandelt. Schwerpunkte liegen hier in der Aufklärungsarbeit über Brandrisiken (zum Beispiel Osterfeuer, Adventszeit.)
Bei der Brandverhütungsschau werden Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, in denen bei einem Brand eine größere Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind überprüft.
Zu den Aufgaben des Brandschutzprüfers gehört auch die brandschutztechnische Beratung von Sachverständigen, Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Behörden sowie örtlichen Feuerwehren im Landkreis Peine.