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Dezentrale Abwasserbehandlung

Kleinkläranlagen für häusliches Abwasser

Ist Ihr Hausgrundstück nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen, bedarf die Reinigung des anfallenden häuslichen Abwassers einer eigenen Abwasserreinigungsanlage (Kleinkläranlage). Die für Ihr Grundstück zuständige Stadt, Gemeinde oder der Wasserverband erstellt ein Abwasserbeseitigungskonzept, in dem festgelegt wird, wie die Abwasserbeseitigung erfolgen soll. Für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden sollen, wird in der Regel die Abwasserreinigung auf die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grundstücke durch eine Satzung übertragen.

Ihre Pflichten als Grundstückseigentümer

Für den Bau und Betrieb, aber auch für die regelmäßige Wartung und Anpassung an gesetzliche Vorgaben sind Sie als Grundstücks-eigentümer/in selbst verantwortlich.

Vor der Neuerrichtung einer Kleinkläranlage oder der Änderung der Einleitungsmenge in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landkreis Peine zu beantragen.

Die Reinigung des Abwassers hat entsprechend den Vorgaben der Abwasserverordnung zu erfolgen.

Beratung

Da verschiedene Klärsysteme zur Auswahl stehen, ist es empfehlenswert, sich bereits in der Entscheidungsphase der Neuanschaffung oder Änderung von der zuständigen Technikerin des Landkreises Peine beraten zu lassen:

Aktuelles

Mit Wirkung vom 01.08.2002 ist die Untergrundverrieselung des behandelten Abwassers nicht mehr zulässig. Bestehende Anlagen dürfen aus Gründen des Bestandsschutzes bis zum Ende ihres Abschreibungszeitraumes, längstens jedoch bis 15 Jahre nach ihrer Errichtung / Fertigstellung betrieben werden.