Gartenbrunnen
Gartenberegnung
Bohrvorhaben sind anzuzeigen!
Das Entnehmen von Grundwasser für die Gartenbewässerung ist gem. § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubnisfrei. Bevor jedoch ein Brunnen gebohrt wird, ist das Vorhaben gem. § 49 WHG 1 Monat vor Beginn gegenüber der Unteren Wasserbehörde und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuzeigen.
Die Anzeige des Bohrvorhabens erfolgt online beim LBEG. Benutzen Sie bitte dazu den folgenden Link: Online-Anzeige Bohrvorhaben