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Altautoentsorgung

Für Annahmestellen und Verwertungsbetriebe ist ebenfalls der Fachdienst 21 zuständig.


Gemäß der Altautoverordnung sind für Kraftfahrzeuge bei der Abmeldung Verbleibserklärungen bzw. Verwertungsnachweise abzugeben.

Bei Mitteilungen über Ablagerungen von Altautos/Autowracks möglichst einen Lageplan und eine Kurzbeschreibung der Auffindesituation beifügen.

Rechtliche Grundlagen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Altautoverordnung und das Ordnungswidrigkeitengesetz.