Ausnahmegenehmigungen für Nachtarbeit auf Baustellen
Bauarbeiten sind oft mit Lärmentwicklung verbunden. Anwohner können sich dadurch belästigt fühlen, vor allem wenn Bauarbeiten in der Nacht durchgeführt werden. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gibt es in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen“ Vorgaben, die einzuhalten sind.
Für die Durchführung von Bautätigkeiten in der Nacht ist die Erteilung einer Anordnung gemäß § 24 Bundesimmissionsschutz-Gesetz und/oder die Zulassung einer Ausnahme gemäß § 7 Abs. 2 der 32. Bundesimmissionsschutz-Verordnung bei der Unteren Immissionsschutzbehörde bzw. Gemeinde zu beantragen.
Weitere Informationen enthält das zur Verfügung gestellte Merkblatt.
Der erteilte Anordnung und/oder Zulassung von Ausnahmen ersetzt keine privaten oder öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen oder ähnliches (z. B. arbeitszeit- oder straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen).
Die Erstellung des Bescheides ist kostenpflichtig.
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