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Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten

Heizölanlagen zählen zu den Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe und unterliegen den Maßgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Von Heizölverbraucheranlagen können erhebliche Gefahren für Oberflächengewässer, Grund- und Trinkwasser ausgehen.

Befindet sich eine Heizölanlage in einem festgesetzten oder in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, so besteht für den Anlagenbetreiber aufgrund von § 78 c Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die gesetzlich vorgesehene Pflicht, diese Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachrüsten zu lassen.

Betreiber von Heizölanlagen sind für die Sicherheit ihrer Anlagen selbst verantwortlich.

Hierzu zählt neben der eigenen Kontrolle der Dichtheit der gesamten Anlage (Behälter, Auffangraum usw.) und der terminlichen Einhaltung von Überprüfungen der Anlage durch zugelassene Sachverständige auch ein hochwassersicheres Betreiben der Anlage, sofern sie in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt. Dabei handelt es ich um die Bereiche, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser / HQ100) zu erwarten ist (§ 115 Abs. 2 Niedersächsisches Wassergesetz).

Insbesondere ältere Heizölanlagen von Einfamilienhäusern sind der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Peine oft nicht bekannt, weil sie nie angezeigt wurden oder früher nicht geprüft werden mussten. Deshalb wird noch einmal auf die gesetzlichen Betreiberpflichten und hier insbesondere darauf hingewiesen, dass Heizölverbraucheranlagen, die in Überschwemmungsgebieten liegen, hochwassersicher sein oder hochwassersicher nachgerüstet werden müssen.

Hochwasserangepasste Nachrüstungen dürfen nur durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden, da alle Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen durch einen Fachbetrieb nach Wasserrecht durchzuführen sind (§ 45 AwSV). Zugelassener Fachbetrieb ist nicht jeder Installateur Betrieb, sondern nur solche Betriebe, die über entsprechenden Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen und gem. § 62 AwSV zertifiziert sind. Es ist zu empfehlen, sich vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebsnachweis zeigen zu lassen.

Über die „normale“ Prüfpflicht (für alle unterirdischen Anlagen und für oberirdische Anlagen über 1.000 Liter) hinaus müssen in Überschwemmungsgebieten alle im Gebäude oder im Freien aufgestellten Heizölanlagen von einem Sachverständigen geprüft werden. Bei dieser Prüfung wird auch die Eignung der Anlagen für den Überschwemmungsfall beurteilt.

Heizölanlagen in Risikogebieten

Für bestehenden Anlagen, die sich in Hochwasser-Risikogebieten befinden, ist gemäß § 78 b Absatz 1 WHG eine Nachrüstfrist bis 05. Januar 2033 einzuhalten.

In Risikogebieten gilt:

  • Bestehende Heizölanlagen müssen bis zum 5. Januar 2033 oder im Zuge einer wesentlichen Änderung hochwassersicher nachgerüstet werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass alle Heizölanlagen in Wasserschutz-, Überschwemmungs- und Risikogebieten meldepflichtig sind. Sollten Betreiber das noch nicht getan haben, so bittet die Untere Wasserbehörde darum, dies umgehend nachzuholen.
  • Sofern Unsicherheit besteht, ob die Anlage in einem Wasserschutz-, Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt oder Sie Fragen zur hochwassersicheren Umrüstung sowie zu den "Allgemeinen Betreiberpflichten" haben, erhalten Sie weitere Informationen bei der Unteren Wasserbehörde.

Zur Veranschaulichung und Begriffserklärung

Bild vergrößern: Das Bild Zeigt die verschiedenen Möglichkeiten eines Hochwassers bzw. Überschwemmungsereignisses. 
HW100 bedeutet den Hochwasserstand, der statistisch gesehen einmal in 100 Jahren stattfinden könnte. 
Bei dem Extremhochwasser HW200 dann entsprechend statistisch gesehen alle 200 Jahre. 
Weiterhin gibt es noch natürliche Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete. 
Je nach Definition, um welche Art von Überschwemmungs- oder Risikogebiet es sich handelt, sind unterschiedliche gesetzliche Anforderungen zu beachten.
Auszug aus der Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und bauliche Vorsorge

Weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete

erhalten Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Nähere Informationen zur Lage der Gebiete können Sie über den folgenden Link erhalten:

Niedersächsische Umweltkarten (umweltkarten-niedersachsen.de)

Weitere Links zu dem Thema:

Broschüre Heizöllager im Überschwemmungsgebiet

Heizöllagerung nach AwSV - Zukunftsheizen.de

Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und bauliche Vorsorge