Nachbarschaftsbeschwerden
Beeinträchtigungen treten häufig durch Lärm, Rauch, Geräusche/Lärm, Gerüche, u. a. auf, die wir als unangenehm empfinden.
Die Untere Immissionsschutzbehörde kann hier tätig werden. Dazu füllen Sie bitte den angegebenen Antrag aus und schicken ihn sowie weiteres Beweismaterial (wenn vorhanden) per E-Mail oder Post an uns.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir anonyme Beschwerden nicht weiter verfolgen.