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Unterhalt für Ihr Kind

Das Jugendamt als Beistand des Kindes oder Jugendlichen

Sie finden nach einer Trennung oder Scheidung keine gemeinsamen Lösungen zu Fragen der Personensorge oder Unterhaltsansprüchen?

Dann haben Sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Auch junge Volljährige können – bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres – bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen beraten und unterstützt werden.
Nach der Geburt Ihres Kindes werden nicht verheiratete Mütter über die Unterstützungsmöglichkeiten des Jugendamts, von der Vaterschaftsanerkennung bis zum Unterhaltsvorschuss  informiert.
Das Jugendamt übernimmt – auf Antrag eines Elternteils – auch die gesetzliche Vertretung des Kindes im Rahmen einer Beistandschaft.

Beistandschaft / Vormundschaft

Wenn Eltern sich in Fragen zur Personensorge und Unterhalt nicht einigen können haben sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.