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Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung

Leistungsnummer: 99089051000000

Volltext

Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche . Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten »Verpflichteten« auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.

Nähere Informationen erteilen die zuständige Stelle oder das Niedersächsische Finanzministerium

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hält Informationen zur Geldwäscheprävention sowie Merkblätter und Dokumentationen zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.03.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Finanzministerium

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal