Inhalt

Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung

Leistungsnummer:

1. Abschnitt

Sie wollen unseren Fachdienst besuchen, um hier Ihre Angelegenheiten bearbeiten zu lassen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Hierbei möchten wir Sie bitten, die Vorsprachen zu den folgenden Öffnungszeiten zu planen:

Montag und Mittwoch
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (In der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Zulassungsstelle nur nach Terminvereinbarung!) 

Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Die Führerscheinstelle ist zu den genannten Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen!
 

Etwa eine viertel Stunde vor Beginn der Öffnungszeiten können Bedienungsmarken gezogen werden. Mit diesen Marken ist eine Einhaltung der Reihenfolge bei den Aufrufen gewährleistet, wir bitten Sie für diesen Umstand um Ihr Verständnis. Eine geregelte Reihenfolge ist aber sicher auch in Ihrem Interesse...

Ausserhalb der oben genannten Öffnungszeiten stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach fernmündlicher Absprache auch gerne zur Verfügung. Aufgrund von jeweils notwendigen EDV- und Kassenabschlußarbeiten können jedoch die Bereiche "Führerscheinwesen" und "Zulassungswesen" in der Regel keine Vorgänge wie Zulassungen, Anträge auf neue Führerscheine und ähnliches, vornehmen.

Auch hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.

Frist

Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.

Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.04.2012