Inhalt

Fahrradprämie

Auszug aus der derzeit gültigen Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine:

§ 7 Fahrradprämie
 
(1) Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden den Schulweg für einen ganzen Kalendermonat mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen, erhalten für jeden vollen Kalendermonat, für welchen sie nachweislich keine Beförderung in Anspruch genommen haben, einen Betrag von 10,00 € auf Antrag erstattet.
 
(2) Umfassen Ferien einen ganzen Kalendermonat, so ist dieser Monat von der Regelung nach Abs. 1 ausgenommen.
 
(3) Eine Erstattung von Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs ist für den gesamten Kalendermonat, für den auf die Beförderung verzichtet wurde, ausgeschlossen.