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Wald

Der Landkreis Peine hat vergleichsweise wenig Wald. Der Flächenanteil liegt bei circa 8,7 %. Dieser im Vergleich zum Landesdurchschnitt (circa 25 %) geringe Anteil führt dazu, dass den Wäldern im Landkreis Peine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Fast alle Waldgebiete sind deshalb mit einem zusätzlichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz versehen (mindestens Landschaftsschutzgebiet, aber auch Naturschutzgebiete und Natura2000-Gebiete).

Die Aufgaben des Landkreises Peine als Untere Waldbehörde richten sich nach den Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Dies gilt zum Beispiel für Erstaufforstungen und die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart. Die Untere Waldbehörde Peine wird fachlich unterstützt und beraten vom Forstamt Wolfenbüttel (Niedersächsische Landesforsten).

Die Aufgaben der Feld- und Forstordnungsbehörden (z. B. Regelungen zum Betreten der freien Landschaft, Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit), die ebenfalls im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt sind, nehmen die Gemeinden wahr.