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Organisation der Schülerbeförderung mit Schülersammelzeitkarten

Die Schülerbeförderung erfolgt innerhalb des Landkreises im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Jede Schülerin und jeder Schüler, die/der die Anspruchsvoraussetzungendes § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzeserfüllt und deren/dessen Schulweg die Mindestentfernung gemäß der gültigen Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine überschreitet, hat Anspruch auf Ausstellung einer kostenlosen Schülersammelzeitkarte.

Beantragt und ausgehändigt wird diese Fahrkarte von der jeweiligen Schule, die die Schülerin bzw. der Schüler im Kreisgebiet besucht. Ausgestellt wird sie vom Fachdienst für Schule, Kultur und Sport des Landkreises Peine.

Ersatzkarte

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