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Seelische Störungen

Bemerken Sie bei Ihrem Kind zeigt schon länger Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen Kindern oder in der Schule?

Die Ursachen für solche Schwierigkeiten können vielfältig sein und sollten, wenn Sie unsicher sind, abgeklärt werden. Hierzu empfiehlt es sich in jedem Fall, das Gespräch mit der Schule zu suchen, um festzustellen, wie sich die Situation aus schulischer Sicht darstellt. Wahrscheinlich haben Sie schon mal von Begriffen wie ADS/ADHS, Legasthenie oder Dyskalkulie, Autismus oder ähnliches gehört. Hinter all diesen Begriffen verbergen sich seelische Störungen, die dazu führen können, dass Ihr Kind von der seinem Lebensalter entsprechenden Entwicklung abweicht und im schulischen Alltag oder auch in der Familie und im Zusammensein mit Freunden auffällig ist.

Ob es sich tatsächlich um eine seelische Störung handelt, kann aber nur im Rahmen einer Diagnose abgeklärt werden. Diese Diagnostik wird ubter anderem durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten durchgeführt.
Möglicherweise besteht bei Ihrem Kind ein Bedarf an Unterstützung in Form von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche laut § 35a SGB VIII. Dies ist dann der Fall, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ihr Kind wäre also anspruchsberechtigt, eine Hilfe aus diesem Bereich zu erhalten, wenn eine seelische Störung vorliegt und diese Störung bereits Auswirkungen im Hinblick auf die Teilhabe Ihres Kindes am Leben in der Gesellschaft hat. Das Fachteam Eingliedrungshilfe des Jugendamtes führt dann eine Teilhabeüberprüfung durch. Was das genau bedeutet und beinhaltet, erklärt Ihnen gerne das Fachteam in einem Infogespräch. Je nach Erfordernis können verschiedene Hilfen und Fördermöglichkeiten in Absprache mit Ihnen eingeleitet werden. Beispiele hierfür sind die Legasthenie- beziehungsweise Dyskalkulietherapie, autismusspezifische Förderung, Schulbegleitungen, Übernahme von Schulgeld bei einer bestehenden Hochbegabung und so weiter.

Die Arbeit des Fachteams Eingliederungshilfe basiert auf einem positiven Menschenbild, persönlicher Wertschätzung und einem ganzheitlichen, systemischen Denken und Handeln.