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Freiwillige Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehren sind von allen Gemeinden für den örtlichen Brandschutz nach den Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes einzurichten, auszurüsten und zu unterhalten. Die Voraussetzungen schaffen die Gemeinden durch entsprechende Satzungen, Alarmierungs- und Einsatzpläne.

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich die Ausrüstung gestellt; Führungskräfte bekommen zusätzlich eine Aufwandsentschädigung.

Im Landkreis Peine stellen 74 Freiwillige Feuerwehren und eine Werkfeuerwehr mit rund 2.940 Mitgliedern (Stand 31.12.2019) den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicher. Werkfeuerwehren können von privaten Wirtschaftsunternehmen und Trägern öffentlicher Einrichtungen zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung für ihren Betrieb aufgestellt werden. Die Peiner Träger GmbH unterhält die einzige Werkfeuerwehr im Kreisgebiet.

In 48 Jugend- und 22 Kinderabteilungen der Ortsfeuerwehren bereiten sich rund 1000 Kinder bzw. Jugendliche ab Vollendung des 6. Lebensjahres auf ihre künftige Verwendung im aktiven Feuerwehrdienst vor. Die Feuerwehren stellen auch 8 Musik- und Spielmannszüge mit rund 250 Mitgliedern.