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Waffenrechtliche Erlaubnisse

Waffenbesitzkarte

Sie benötigen eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur bei einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.

Welche Schusswaffen sind von der Pflicht zum Besitz einer Waffenbesitzkarte ausgenommen und dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden?

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn sie mit dem F im Fünfeck gekennzeichnet sind oder vor dem 1.1.1970 erworben bzw. vor dem 2.4.1991 in den neuen Bundesländern hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht wurden

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen und Nummer im Kreis.

Kleiner Waffenschein

Den "Kleinen Waffenschein" gibt es seit dem 1. April 2003. Er berechtigt Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Führen von erlaubnisfreien Waffen in der Öffentlichkeit. Das Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte etc.) ist generell verboten.

Waffenschein

Sie benötigen einen Waffenschein zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, der Geschäftsräume bzw. Ihres befriedeten Besitztums.

Europäischer Feuerwaffenpass

Für Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor der Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat).

Der Feuerwaffenpass ersetzt in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.

Schießstättenerlaubnis

Wer eine Schießstätte betreiben will oder in Ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer benutzung wesentlich ändern will, benötigt eine Erlaubnis. Eine Schießstätte ist eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schießwaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient.

Jagdschein

Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen. Zur Ausübung der Jagd ist neben dem Jagdschein die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers erforderlich.

Im Ausland erworbene Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung noch zum Waffenerwerb.