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Einbürgerung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Neben den verschiedenen gesetzlich geregelten Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu erwerben (z.B. durch Abstammung von einem deutschen Elternteil; siehe auch Staatsangehörigkeit), ist für ausländische Staatsangehörige auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung vorgesehen.

Hierzu bestehen unterschiedliche Einbürgerungsvorschriften, die bei jedem Einbürgerungsbewerber individuell geprüft werden müssen.

Für jede dieser Vorschriften ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Einbürgerungsbewerber besitzt, Voraussetzung.

Auf dieser Seite (im Bereich FAQ) finden Sie nähere Informationen über die Voraussetzungen der Einbürgerung und zum weiteren Verfahrensverlauf.

Beachten Sie bitte, dass eine Antragsannahme hier nur in einem vorab vereinbarten Termin stattfinden kann.

Wenn Sie beabsichtigen der Staatsangehörigkeitsbehörde eine Email zu senden, nutzen Sie bitte ausschließlich die folgende Adresse: einbuergerung@landkreis-peine.de 

Es kann momentan zu verlängerten Warte- und Bearbeitungszeiten kommen. Sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab, da diese das Verfahren nicht beschleunigen.

FAQ zum Einbürgerungsverfahren seit dem 27.06.2024