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Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Für die Erteilung einer immissionsschutzrechlichen Genehmigung ist ein Verfahren nach den Vorgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durchzuführen.

Ob die geplante Anlage zu den immissionsschutzrechtlichen Anlagen gehört, ist durch Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV) zu prüfen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie im Leitfaden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz

Für die Erstellung der Antragsunterlagen kann die Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung EliA genutzt werden.

Immissionsschutzrechtliche Verfahren für Tierhaltungsanlagen sowie Windkraftanlagen werden von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Peine geführt.