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IED-Inspektionsberichte Tierhaltungsanlagen

Tierhaltungsanlagen die nach dem Bundesimmissionsschutzrecht genehmigt und betrieben werden, gehören zu den IED-Anlagen (Industrieemissionsrichtlinie). 

Gemäß den Vorgaben des § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen durch die zuständige Behörde regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt und die Berichte der Vor-Ort-Besichtigungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.