Inhalt

Förderprogramme

Der Landkreis Peine ist Ansprechpartner für verschiedene Förderprogramme, die zum Teil aus eigenen Haushaltsmitteln als auch aus anderen Förderprogrammen gezahlt wird.

Nähere Informationen zu den geförderten Programme und Ihrem Ansprechpartner finden Sie zu den jeweils aufgeführten Punkten.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Neben dem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz haben die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der EU vor allem den Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung der Bodenstruktur sowie die Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge zum Ziel.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise

  • der Anbau mehrjähriger Wildpflanzen,
  • ein extensiver Getreideanbau,
  • die naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern oder zum Schutz des Feldhamsters,
  • die Anlage von Feldvogelinseln,
  • strukturreichen Blüh- und Schutzstreifen
  • und viele mehr.

Nähere Informationen finden sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).

Biotoprichtlinie

Mit der Biotoprichtlinie des Landkreises Peine kann die Entwicklung, Pflege oder Wiederherstellung verschiedenster Biotope außerhalb von Ortslagen in der freien Landschaft mit einem Zuschuss aus Mitteln des Naturschutzes unterstützt werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Anlage von Feuchtbiotopen, Hecken und Feldgehölzen, Streuobstbeständen, Trocken- und Magerrasen sowie Heideflächen oder um Pflegemaßnahmen zum Erhalt vorhandener Biotope und geschützter Landschaftsbestandteile handeln. Beachten Sie hierzu bitte auch die folgenden Maßnahmenblätter.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Krüger oder Frau Höhmann.

Biotop-Förderprogramm des Landkreises Peine - Richtlinie

Maßnahmenblätter:

Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen an Fließ- oder Standgewässern sind Schutzzonen, die Gewässer davor bewahren, mit Pestiziden oder Düngemitteln verunreinigt zu werden. Dabei helfen sie, Wasser zu speichern und den Wasserablauf zu sichern. Gewässerrandstreifen werden zudem als Lebensraum und Wanderkorridor von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten genutzt und dienen so auch als Ausbreitungs- und Verbindungsachse zur Vernetzung von Lebensräumen. In gut ausgebildeten Schilf- und Röhrichtzonen mit Schilf, Rohr-Glanzgras, Kalmus oder Wasser-Schwaden können zum Beispiel Vogelarten wie Schilfrohrsänger, Blässhuhn oder Rohrammer nisten. An blütenreichen Gewässerrandstreifen können zahlreiche Libellenarten wie Quell- und Flussjungfern oder Prachtlibellen sowie Tagfalter- und weitere Insektenspezies leben.

Je breiter die Gewässerrandstreifen angelegt sind, umso artenreicher gestalten sie sich. Weitere Informationen zu den gesetzlich in Niedersachsen vorgeschriebenen Abstandsregelungen und Breiten der Gewässerrandstreifen, auf denen keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Der Landkreis Peine fördert die Entwicklung und Pflege von artenreichen Gewässerrandstreifen. Weitere Details sind dem Maßnahmenblatt zu entnehmen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Krüger.

Grünlandprogramm

Eine Nutzungsaufgabe oder -intensivierung von Wiesen und Weiden kann zu einem erheblichen Verlust der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen sowie zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes führen. Unzählige Blütenpflanzen sowie beispielsweise Wiesenvögel wie Kiebitz und Brachvogel sind auf eine extensive Bewirtschaftung von Grünländern angewiesen. Um diese langfristig zu gewährleisten, können im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Bewirtschaftungsverträge für Grünlandflächen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten abgeschlossen werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Lüddecke oder Frau Krüger.

Für eine Vertragsnaturschutzmaßnahme auf Grünlandflächen außerhalb von Schutzgebieten beachten Sie bitte das folgende Maßnahmenblatt:

Rebhuhnschutz

Die Bestände des Rebhuhns, früher einer der häufigsten Vögel unserer Agrarlandschaft, sind europaweit in den letzten Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands wird das Rebhuhn inzwischen als „stark gefährdet“ eingestuft. Die Gefährdung wird hauptsächlich durch den Verlust von geeigneten Lebensräumen sowie die Verinselung von Populationen verursacht. Weitere Gefährdungsursachen sind Gelegeverluste durch frühe Mahdtermine sowie Nahrungsmangel durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Maßnahmen für den Rebhuhnschutz fördern gleichzeitig Insekten, Ackerwildkräuter sowie weitere Tiere der Feldflur.

Der Landkreis Peine fördert daher verschiedene landwirtschaftliche Maßnahmen wie die Ackerbrache mit Selbstbegrünung oder die Einsaatbrache als Blühfläche oder –streifen. Die Details sind dem Maßnahmenblatt zu entnehmen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Krüger.

Schutz des Feldhamsters

Der Landkreis Peine gehört zum Verbreitungsschwerpunkt des Feldhamsters in Niedersachsen.

Dieser ist im Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) gelistet und somit streng geschützt.

Vor einigen Jahrzehnten war der Feldhamster noch weit verbreitet, doch seine Bestände sind stark zurückgegangen und nehmen weiterhin dramatisch ab. Eine feldhamstergerechte Bewirtschaftung ist die Grundvoraussetzung für einen effektiven Schutz des Kulturfolgers.

Der Landkreis Peine fördert daher verschiedene landwirtschaftliche Maßnahmen wie die hohe Ährenernte oder den Anbau von Luzerne (Details sind dem Maßnahmenblatt zu entnehmen).

Eine Beantragung ist bis kurz vor der Ernte beziehungsweise dem Anbau möglich.

Bei weiteren Fragen sowie zur Übermittlung der Vertragsunterlagen wenden Sie sich bitte an Frau Krüger.


Waldförderprogramm

Wälder gelten durch ihre optimale Ressourcenausnutzung als das produktivste Landökosystem und können bei naturschutzgerechter Bewirtschaftung zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Rückzugs-, Lebens-, Fortpflanzungs- sowie Nahrungsraum bieten. Darüber hinaus bewirken Waldbestände einen Windschatten und schützen angrenzenden Kulturen so vor Verdunstung und Erosion. Das Landschaftsbild erfährt eine ästhetische Aufwertung und der Erholungswert der Region wird gesteigert.

Um die Vergrößerung des Waldanteils im Kreisgebiet zu unterstützen, kann der Landkreis Peine nach Maßgabe des Waldförderprogramms Zuwendungen aus Mitteln des Naturschutzes für Erstaufforstungen auf naturschutzfachlich und landschaftsplanerisch geeigneten Flächen gewähren.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Höhmann.

Wegränder und Feldsäume

Wegränder und Feldsäume sind wichtige Verbindungslinien in der Agrarlandschaft und bieten vielen Arten Lebens- und Rückzugsraum. Je nach Samenpotenzial des Bodens siedeln sich von selbst Pflanzenarten wie Wegwarte, Klatschmohn, Kornblume, Schafgarbe, diverse Labkräuter oder Klee- und Grasarten an. Dazu gesellen sich Bestäuber wie Wildbienen oder Schwebfliegen, Nützlinge bei Kulturarten-Schädlingen wie Laufkäfer oder Marienkäfer, viele blütenbesuchende Insektenarten, darunter Bläulinge, Schachbrettfalter und Kleiner Fuchs sowie weitere typische Arten der Feldflur wie Rebhuhn oder Feldhase. Vielerorts gestalten sich Wege oder Wegränder jedoch als artenarme Grasflächen. Eine Aufwertung von Wegen schafft nicht nur Lebensraum und Nahrungsgrundlage für viele Arten, sondern schafft Biotopverbund und wertet gleichzeitig auch das Landschaftsbild auf.

Der Landkreis Peine fördert die Einsaat und/oder Pflege blühender Wegraine. Weitere Details sind dem Maßnahmenblatt zu entnehmen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Krüger.