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Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen, (gehobenen) Erlaubnissen und Bewilligungen sind bei der Unteren Wasserbehörde in mindestens 4-facher Ausfertigung einzureichen.

Es wird ausdrücklich empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern aufzunehmen. So ist es möglich, den Umfang der Unterlagen dem speziellen Einzelfall anzupassen. Sie finden die Rufnummern und E-Mail Adressen jeweils bei den Sachthemen.

Ein Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Name und Wohnort des Antragstellers
  • Erläuterungsbericht über Art, Umfang, Zweck und voraussichtliche Kosten des geplanten Vorhabens
  • Bezeichnung des Gewässers
  • Grundstück, auf dem die Maßnahme geplant ist, mit Katasterbezeichnung, Bezeichnung im Grundbuch und Angabe des Eigentümers mit Anschrift
  • voraussichtlich berührte Grundstücke mit Katasterbezeichnung, Bezeichnung im Grundbuch und Angabe des Eigentümers mit Anschrift
  • Gemeinde/n, in deren Gebiet das Vorhaben geplant ist oder sich voraussichtlich auswirkt
  • Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 (Messtischblatt) mit eingezeichnetem Vorhaben
  • Lageplan, aus dem das Gewässer, die geplante Maßnahme, Bezeichnung der Gemarkung, Flur, Flurstück(e), Höhenlinien sowie Grenzen unter Schutz gestellter Gebiete ersichtlich sind, in der Regel im Maßstab 1:5.000 (Deutsche Grundkarte)
  • betroffene öffentliche Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
  • Baupläne (Ansichten, Grundrisse, Längs- und Querschnitte) mit Bau- und Betriebsbeschreibung von geplanten baulichen Anlagen
  • zeichnerischer Darstellung der Verhältnisse vor und nach Durchführung der Maßnahme in Form von Höhenplänen bzw. Längsschnitten mit Beobachtungszeitraum
  • bei oberirdischen Gewässern: Mittelwasserstand (MW), höchster (HHW) und mittlerer (MHW) Hochwasserstand, niedrigster (NNW) und mittlerer (MNW) Niedrigwasserstand, mittlerer Abfluss (MQ), höchster (HHQ) und mittlerer (MHQ) Hochwasserabfluss sowie niedrigster (NNQ) und mittlerer (MNQ) Niedrigwasserabfluss
  • bei Grundwasser: Mittelwert (MW) des Jahres und des Sommer- und Winterhalbjahres sowie oberer (HW) und unterer (NW) Grenzwert des Grundwasserstande

 bei oberirdischen Gewässern:

  • voraussichtliche Wirkungen auf die Gewässergüte, den Fischbestand oder Wasserstand im oberirdischen Gewässer, den Boden und Kulturzustand der betroffenen Grundstücke, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild
  • Name und Anschrift von betroffenen Fischereiberechtigten
  • Dauer der Gewässerbenutzung

bei Eingriffen in die Natur und Landschaft im Sinne des § 5 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Verbindung mit § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):
Nachweis zu den beabsichtigten schadenverhütenden(-mindernden) Einrichtungen sowie Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

bei Entnahmen zusätzlich:
Entnahmemenge in m³ (stündlich, täglich und jährlich) und Verbleib des nicht verbrauchten Wassers

bei Grundwasserentnahmen:
das unterirdische Einzugsgebiet mit zeichnerischer Darstellung im Lageplan

bei Aufstau zusätzlich:
Längsschnitte des Gewässers von der Stauanlage stromauf bis zur Staugrenze, geplante Stauhöhen (NNW, MNW, MW, MHW, HHW), nächste Stauanlage oberhalb und unterhalb der geplanten Anlage, Anlage und Unterhaltung von Fischwegen

bei Einbringen und Einleiten von Stoffen zusätzlich:
höchste Einleitungsmenge im m³ (sekündlich, stündlich, täglich), Herkunft (ggf. nach Teilströmen) und Beschaffenheit der einzuleitenden Stoffe, ggf. Frachten; Verfahren, um Menge und Schädlichkeit des Abwassers gering zu halten (Behandlungsverfahren, ggf. Produktionsverfahren)

weitere Anforderungen gibt es unter anderem bei Gewässerausbauvorhaben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorab an die Ansprechperson.


Alle Pläne sind mit Zeichenerklärungen zu versehen. Sämtliche Höhenangaben sind auf Normalnull (NN) zu beziehen.

Alle Anlagen des Antrages sind von ihren Verfassern, der Erläuterungsbericht zusätzlich auch vom Antragsteller mit Angabe des Datums zu unterzeichnen.