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Straßenverwaltung


Die Unterhaltung, der Bau und auch die Benutzung der Kreisstraßen verursachen Verwaltungsarbeit. Straßen müssen gewidmet werden, Zuständigkeiten sind zu überprüfen und abzugrenzen. Um größere Straßenbauvorhaben verwirklichen zu können ist eine Baugenehmigung erforderlich, die durch Planfeststellungsverfahren erlangt wird. Der Fachdienst führt diese umfangreichen Verfahren auch für die Bundesstraßen und Landesstraßen durch. Die Mitarbeiter organisieren unter anderem die Grundstücksverwaltung, erteilen Erlaubnisse und Gestattungen für Sondernutzungen und Leitungsverlegungen und bearbeiten Schadensregulierungen.