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Datum: 21.06.2023

Landkreis untersagt Beregnung in den Nachmittagsstunden

Aufgrund der anhaltend niedrigen Grundwasserspiegel schränkt der Landkreis Peine ab Donnerstag, 22. Juni, das Beregnen ein. Zwei entsprechende Allgemeinverfügungen wurden am Mittwoch, 21. Juni, erlassen. Demnach ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungssystemen, Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Das Verbot gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.

„Die Allgemeinverfügungen sollen dazu beitragen, Wasser zu sparen, weil zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. „Die Folgen des trockenen Frühjahrs mit deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen und den zwischenzeitlich überdurchschnittlich hohen Temperaturen zeigen sich mittlerweile nicht nur in den Fließgewässern und Seen, sondern auch in den Grundwasserständen des Peiner Landes“, so Laaß weiter.

Der Landkreis bittet außerdem dringend darum, Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz – insbesondere in der Zeit von 18 bis 22 Uhr – nicht zur Bewässerung von privaten Grünflächen und Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden, da dies erheblichen Einfluss auf die Wasserversorgung habe und es durch eine zu hohe Wasserabnahme zu Druckabfällen im Leitungsnetz kommen könne.

„Die aktuelle Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ermittelten Grundwasserstände ergab einen anhaltend niedrigen Grundwasserstand im Landkreis Peine. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich der niedrige Grundwasserstand aus den Trockenjahren 2018, 2019 und 2022 bis heute nicht erholen konnte“, berichtet der Kreissprecher. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen, die ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern.

Die Allgemeinverfügungen gelten bis zum 30. September.

Autor/in: Fabian Laaß