Dienstleistungen A-Z
Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
Zuständig
- Telefon: +49 5171 401 0
- Fax: +49 5171 401 772 1
- umwelt@landkreis-peine.de
- Raum: Werner-Nordmeyer-Straße 19a
Kontakt
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 625 8
- Fax: +49 5171 401 772 1
- Raum: 6208, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 2. OG
- s.arning@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 621 9
- Fax: +49 5171 401 772 1
- Raum: 6219, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 2. OG
- s.stueber@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 620 8
- Fax: +49 5171 401 772 1
- Raum: 6208, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 2. OG
- r.koenemann@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.
Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft)
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu grundsätzlichen Immissionsfragen:
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz