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Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II

Zuständig

Abteilung Allg. Ordnung/Gewerbe

Leistungsbeschreibung

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II ist in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres nicht zulässig.

In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen werden. Als "begründeter Anlass" kann z.B. eine Hochzeit oder ein "runder" Geburtstag angesehen werden.

Die Antragstellung erfolgt mittels Vordruck (siehe Formulare/Antragsunterlagen), der auch im Rathaus, Zimmer 307, zu erhalten ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer  49 354.

Formulare/Antragsunterlagen