Dienstleistungen A-Z
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II
Zuständig
Abteilung Allg. Ordnung/Gewerbe
- Telefon: 05171 / 49-9351
- Fax: 05171 / 49-7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
Leistungsbeschreibung
- (PDF-Datei: PDF, 127 kB)
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen werden. Als "begründeter Anlass" kann z.B. eine Hochzeit oder ein "runder" Geburtstag angesehen werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels Vordruck (siehe Formulare/Antragsunterlagen), der auch im Rathaus, Zimmer 307, zu erhalten ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 49 354.
Formulare/Antragsunterlagen
- (PDF-Datei: PDF, 127 kB)