Dienstleistungen A-Z
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II
Zuständig
Abteilung Allg. Ordnung/Gewerbe
- Telefon: 05171 / 49-9351
- Fax: 05171 / 49-7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
Leistungsbeschreibung
- PDF-Datei: PDF, 127 kB) (
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen werden. Als "begründeter Anlass" kann z.B. eine Hochzeit oder ein "runder" Geburtstag angesehen werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels Vordruck (siehe Formulare/Antragsunterlagen), der auch im Rathaus, Zimmer 307, zu erhalten ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 49 354.
Formulare/Antragsunterlagen
- PDF-Datei: PDF, 127 kB) (