Dienstleistungen A-Z
Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Leistungsbeschreibung
Wer beabsichtigt, pflanzliche Abfälle zu entsorgen und außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage zu verbrennen, benötigt hierfür im Regelfall eine Erlaubnis nach der „Pflanzenabfallverordnung“. Die Zuständigkeit liegt hierfür beim Landkreis Peine, Tel. 05171/4010.“