Dienstleistungen A-Z
Werbeanlagen
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49 - 9475
- Fax: 05171 / 49 - 7400
- hochbau@stadt-peine.de
Kontakt
- Telefon: 05171 / 49-9444
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- bauordnung@stadt-peine.de
Leistungsbeschreibung
Werbung gehört zum Wirtschaftsleben. Angemessene Werbung bietet Information und Orientierung. Das Stadtbild wird durch gut gestaltete Werbeanlagen belebt und bereichert, durch aufdringliche Werbeanlagen belastet. Es gilt einen Ausgleich zu finden zwischen dem privaten Interesse nach möglichst intensiver Werbung einerseits und dem öffentlichen Interesse an guter Stadtgestaltung andererseits.
Die Errichtung neuer, aber auch die Änderung bestehender Werbeanlagen bedürfen einer Baugenehmigung nach der überarbeiteten und aktualisierten örtlichen Bauvorschrift. Mit der örtlichen Bauvorschrift soll erreicht werden, dass Werbeanlagen durch ihre Anordnung und Gestaltung nicht aufdringlich wirken und harmonisch in das Stadtbild integriert werden ( Werbesatzung für den Innenstadtbereich). Bestimmte Werbeanlagen sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Hierzu zählen Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m². Genehmigungsfreie Werbeanlagen sind in gleicher Weise wie genehmigungspflichtige Werbeanlagen das öffentliche Baurecht gebunden.
Der Bauantrag muss schriftlich erfolgen und ist mit dem Antragsformular und allen zur zweifelsfreien Beurteilung der geplanten Maßnahme erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine einzureichen.
Erforderliche Unterlagen (in 2-facher Ausfertigung) sind:
- Bauantragsformular
- Lageplan mit eingezeichneten Standort der Werbeanlage
- Bauzeichnungen/Detailzeichnungen der Werbeanlage mit farblicher Darstellung
- Berechnung der Werbefläche
- Baubeschreibung
Formulare/Antragsunterlagen
- PDF-Datei: PDF, 16 kB) (