Dienstleistungen A-Z
Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
Zuständig
- Telefon: +49 5171 401 6023
- Fax: +49 5171 401 772 6
- lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de
- Hinweis: Notfallnummer Regionalleitstelle Braunschweig: 0531/2345-0
- Raum: Werner-Nordmeyer-Straße 19a
Kontakt
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 650 8
- Fax: +49 5171 401 772 6
- Raum: 6008, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, EG
- a.zielinski@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Volltext
Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser. Für Antragstellende anderer Bundesländer liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monat(e)
- § 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Urheber
List-ID 780 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)