Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Kurzmenü


Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Team Zulassung

Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal