Dienstleistungen A-Z
Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
Zuständig
- Telefon: 05171 / 401 5050
- Fax: 05171 / 401 7741
- strassenverkehr@landkreis-peine.de
Kontakt
Werner-Nordmeyer-Str. 17
31226 Peine
- Telefon: 05171 / 401 5070
- Fax: 05171 / 401 7741
- strassenverkehr@landkreis-peine.de
Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.