Dienstleistungen A-Z
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49 - 9421
- Fax: 05171 / 49 - 7207
- tiefbau@stadt-peine.de
- Internet: https://www.stadt-peine.de/
Kontakt
Tiefbau
Woltorfer Straße 74
31224 Peine
- Telefon: 05171 / 49-9431
- Fax: 05171 / 49-7207
- 662_friedhoefe@stadt-peine.de
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport