Dienstleistungen A-Z
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49-9370
- Telefon: 05171 / 49-9371
- Telefon: 05171 / 49-9372
- Telefon: 05171 / 49-9373
- Fax: 05171 / 49-7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Beratung Stadt Peine
Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
Frist
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Welche Unterlagen werden benötigt?
• Wohnungsgeberbestätigung
• Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
• evtl. Personenstandsurkunden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Online-Dienst
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport