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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Volltext

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Beratung Stadt Peine

Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Frist

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Wohnungsgeberbestätigung
• Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
• evtl. Personenstandsurkunden 

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Online-Dienst

Für die Anmeldung einer Nebenwohnung finden Sie hier den Online-Dienst der Stadt Peine.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.02.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal