Dienstleistungen A-Z
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49 - 9490
- Fax: 05171 / 49 - 7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
Kontakt
- Telefon: 05171 / 49-9370
- Telefon: 05171 / 49-9371
- Telefon: 05171 / 49-9372
- Telefon: 05171 / 49-9373
- Fax: 05171 / 49-7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
Volltext
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Ansprechpunkt
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Frist
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Welche Unterlagen werden benötigt?
• Personalausweise und Pässe/ Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Ein kleiner Tipp von uns:
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanschlussanbieter und der Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) warten auf Ihre neue Anschrift.
Online-Dienst
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport