Dienstleistungen A-Z
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Zuständig
Amt 65
- Telefon: 05171 / 49 - 9475
- Fax: 05171 / 49 - 7400
- hochbau@stadt-peine.de
Kontakt
Abt. Bauordnung
Stadt Peine
Hochbau
Kantstraße 5
31224 Peine
Hochbau
Kantstraße 5
31224 Peine
- Telefon: 05171 / 49-9441
- Fax: 05171 / 49-7474
- antje.klindworth-lawrenz@stadt-peine.de
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Formulare/Antragsunterlagen speziell für die Stadt Peine
- PDF-Datei: PDF, 11 kB) (
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
- Registrierung der Unterlagen
- Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
- Prüfung der Unterlagen
- Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
- Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin
Voraussetzungen
- das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
- die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
- das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Bearbeitungsdauer
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Online-Dienste
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.