Dienstleistungen A-Z
Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
Zuständig
- Telefon: +49 5171 401 0
- Fax: +49 5171 401 772 1
- umwelt@landkreis-peine.de
- Raum: Werner-Nordmeyer-Straße 19a
Kontakt
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 621 5
- Fax: +49 5171 401 772 1
- Raum: 6215, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 2. OG
- d.thies@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema »Bohrungen«:
- Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
- Bohrungen nach Lagerstättengesetz
- Bohrungen nach Bundesberggesetz
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.