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Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung

Zuständig

Amt Immobilienmanagement

Kontakt

Sachbearbeitung Wohnraumförderung

Urheber

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben