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Bodendenkmalpflege

Zuständig

Amt Hochbau

Kontakt

Abteilung Bauordnung

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.12.2007