Dienstleistungen A-Z
Schornsteinfeger
Zuständig
Amt 30
- Fax: 05171 / 49 - 7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
- Internet:
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Kontakt
Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe
Stadt Peine
Ordnung
Kantstraße 5
31224 Peine
Ordnung
Kantstraße 5
31224 Peine
- Telefon: 05171 / 49-9351
- Telefon: 05171 / 49-9340
- Fax: 05171 / 49-7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben und sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.
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