Dienstleistungen A-Z
Schornsteinfeger
Zuständig
Amt 30
- Fax: 05171 / 49 - 7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
- Internet: https://www.peine.de/
Kontakt
Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe
- Telefon: 05171 / 49-9351
- Fax: 05171 / 49-7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühren werden vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben und sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 12.02.2013