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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49 - 9490
- Fax: 05171 / 49 - 7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
Kontakt
- Telefon: 05171 / 49-9361
- Telefon: 05171 / 49-9363
- Telefon: 05171 / 49-9364
- Fax: 05171 / 49-7376
- standesamt@stadt-peine.de
Volltext
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Frist
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie