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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

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Fachdienst Straßenverkehr

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Team Zulassung

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

    • Alternativ:

      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Zusätzliche Unterlagen

  • Bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief)!
  • Sollten die Fahrzeugpapiere noch nicht umgetauscht worden sein, ist in jedem Fall der alte Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vorzulegen. 

Welche Gebühren fallen an?


11,70 € oder 15,40 €   

Frist

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal