Dienstleistungen A-Z
Fahrerkarte: Erteilung
Zuständig
- Telefon: 05171 / 401 5050
- Fax: 05171 / 401 7741
- strassenverkehr@landkreis-peine.de
Kontakt
Werner-Nordmeyer-Str. 19a
31226 Peine
- Telefon: 05171 / 401 5080
- Fax: 05171 / 401 7741
- fuehrerscheinstelle@landkreis-peine.de
Voraussetzungen
Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.