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Wahlen
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49 - 9262
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Kontakt
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Volltext
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Landtagswahl 2022
Landtagswahl 2022
Der Niedersächsische Landtag ist eine gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Verfassungsorgan des Landes. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und kontrolliert die Landesregierung. Eine weitere Aufgabe des Niedersächsischen Landtags ist die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten.
Die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag findet am 09.10.2022 in Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Allgemeine Informationen zur Wahl des Niedersächsischen Landtags
Allgemeine Informationen zur Wahl des Niedersächsischen Landtags
Die Landtagswahl findet alle vier Jahre statt. Das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) sowie die Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) bilden die Grundlage für die Wahl zum Landtag. Es werden mindestens 135 Abgeordnete in den Landtag gewählt.
Der Niedersächsische Landtag wird wie der Bundestag mit einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat hierbei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Abgeordnete des Wahlkreises direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste der Partei.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- mindestens 18 Jahre alt ist und
- seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die durch Entscheidung eines Gerichts nach deutschem Recht kein Wahlrecht besitzen.
Niedersachsen wird für die Landtagswahl in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis 4 – Peine besteht aus den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede und Wendeburg sowie der Stadt Peine. Die Gemeinde Vechelde gehört zum Wahlkreis 2 – Braunschweig-Süd, die Gemeinde Lengede zum Wahlkreis 11 – Salzgitter.
Informationen für Parteien und Einzelbewerber/innen zur Landtagswahl 2022
Informationen für Parteien und Einzelbewerber/innen zur Landtagswahl 2022
Für die Parteien und Einzelbewerber/innen werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Covid19-Bewerberaufstellungsverordnung
- Hinweise zur Auslegung der Covid19-Bewerberaufstellungsverordnung
- Hinweise zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
- Muster 5 - Kreiswahlvorschlag
- Muster 8 - Zustimmungserklärung
- Muster 9 - Bescheinigung der Wählbarkeit
- Muster 10 - Niederschrift der Parteiversammlung
- Muster 11 - Versicherung an Eides statt
Parteien, die nicht von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften befreit sind, sowie Einzelbewerber*innen erhalten das notwendige Formblatt für Unterstützungsunterschriften auf Anforderung.
Die Parteien und Einzelbewerber*innen werden gebeten die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen.