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Gedenkstätten

Zuständig

Amtsbereich Straßenbau und Grünflächen

Volltext

Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person, die baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal gestaltet wurden.

An die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erinnern in Niedersachsen eine Vielzahl von Gedenkstätten - meist an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen.
Ausstellungen in den einzelnen Einrichtungen sollen die konkreten Formen der Menschenrechtsverletzungen vermitteln und das Leid der Opfer - soweit möglich - verdeutlichen.

Daneben sind die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Mahnmale gegen den Krieg und gegen die Zerstörungen, die er anrichtet. Sie sind in vielen Kommunen Niedersachsens zu finden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Für einige Gedenk- und Begräbnisstätten bestehen besondere Zuständigkeitsregelungen.
 

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.12.2007