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Gedenkstätten
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49-9426
- Fax: 05171 / 49-7426
- tiefbau@stadt-peine.de
- Hinweis: Postanschrift: Kantstr. 5, 31224 Peine
Volltext
Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person, die baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal gestaltet wurden.
An die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erinnern in Niedersachsen eine Vielzahl von Gedenkstätten - meist an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen.
Ausstellungen in den einzelnen Einrichtungen sollen die konkreten Formen der Menschenrechtsverletzungen vermitteln und das Leid der Opfer - soweit möglich - verdeutlichen.
Daneben sind die
Gräber
der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Mahnmale gegen den Krieg und gegen die Zerstörungen, die er anrichtet. Sie sind in vielen Kommunen Niedersachsens zu finden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Für einige Gedenk- und Begräbnisstätten bestehen besondere Zuständigkeitsregelungen.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.