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Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Zuständig

Amt Hochbau

Kontakt

Abteilung Bauordnung

Online-Dienst

Diese Leistung können Sie über den folgenden Link online beantragen: 

Serviceportal Stadt Peine - Nutzungsänderung von Gebäuden Genehmigung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.