Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Kurzmenü


Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

Zuständig

Stabsstelle Wirtschaftsförderung

Volltext

Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Niedersachsen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung (Wirtschaftsförderung).

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt je nach Förderprogramm bei der NBank oder beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet Sie aktiv werden wollen.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Unterstützung und Informationen bei der Wahl der für Ihr Vorhaben geeigneten Region bzw. des geeigneten Standortes benötigen, wenden Sie sich an die Innovationszentrum Niedersachsen Strategie und Ansiedlung GmbH.

Hinsichtlich der vielfältigen zur Verfügung stehenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere), Freiberufler und Existenzgründer in Niedersachsen informiert und unterstützt Sie im Auftrag des Landes die NBank.

Rechtsgrundlage(n)

Die Förderung erfolgt unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften und der Landeshaushaltsordnung zumeist auf der Basis von Richtlinien.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.02.2012
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal