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Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Volltext

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.12.2007