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Obdachlosenhilfe

Zuständig

Amt 30

Kontakt

Allgemeine Sicherheit/Feuerschutz

Volltext

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal