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Waffenschein
Zuständig
- Fax: 05171 / 49 - 7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
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Kontakt
Ordnung
Kantstraße 5
31224 Peine
- Telefon: 05171 / 49-9351
- Telefon: 05171 / 49-9340
- Fax: 05171 / 49-7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/ Reisepass
- Versicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
- Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Formulare/Antragsunterlagen speziell für die Stadt Peine
- PDF-Datei: PDF, 17 kB) (
- PDF-Datei: PDF, 9 kB) (
- PDF-Datei: PDF, 9 kB) (
- PDF-Datei: PDF, 9 kB) (
- PDF-Datei: PDF, 8 kB) (
- PDF-Datei: PDF, 15 kB) (
Formulare
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
- Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
Was sollte ich noch wissen?
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre,
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
- Versicherung*
- Nachweis der Sachkunde*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
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