Dienstleistungen A-Z
Tiergehege Anzeige
Zuständig
- Telefon: +49 5171 401 0
- Fax: +49 5171 401 772 1
- umwelt@landkreis-peine.de
- Raum: Werner-Nordmeyer-Straße 19a
Kontakt
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 620 6
- Fax: +49 5171 401 772 1
- Raum: 6206, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 2. OG
- e.kentner@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 621 9
- Fax: +49 5171 401 772 1
- Raum: 6219, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 2. OG
- s.stueber@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Keiner Anzeige bedürfen
- Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden,
- Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
- Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist,
- Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.
Formulare
Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind die entsprechenden Vordrucke anzufordern.