Dienstleistungen A-Z
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49 - 9490
- Fax: 05171 / 49 - 7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
Kontakt
- Telefon: 05171 / 49-9370
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Volltext
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Leistungsbeschreibung speziell für die Stadt Peine
Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Peine herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich schnell bei uns wohlfühlen.
Bei einer Anmeldung ist das persönliche Erscheinen der anzumeldenden Person/en grundsätzlich notwendig.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweise und/oder Pässe/ Kinder(reise)pässe jedes Meldepflichtigen, evtl. Personenstandsurkunden
- Anmeldungen sind gebührenfrei
Formulare/Antragsunterlagen
- PDF-Datei: PDF, 9 kB) (
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
-
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
-
betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
-
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
-
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Urheber
Fachliche Freigabe
Gemeinde Seevetal